AGB´s My GreenFactory GmbH
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Kauf auf Probe
Bei My GreenFactory GmbH kaufen Sie auf Probe, d.h., Sie können gelieferte, originalverpackte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird nach Erhalt der Ware durch Ihre Billigung bindend, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist.
§ 1 Allgemeines
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma My GreenFactory GmbH , die der Käufer mit Erhalt der Auftragsbestätigung, oder Rechnung ausdrücklich anerkennt. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für die Firma My GreenFactory unverbindlich, auch wenn die Firma My GreenFactory diesen nicht schriftlich widerspricht.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn die Firma My GreenFactory GmbH sie schriftlich und ausdrücklich dem Käufer bestätigt. Solche Änderungen beziehen sich aber nur auf den jeweiligen Auftrag; sie haben also keine rückwirkende Kraft und gelten nicht für weitere Aufträge und Lieferungen; es sei denn, dass diese Änderungen erneut schriftlich von der Firma My GreenFactory bestätigt worden sind.
§ 2 Angebote und Lieferungen
Alle Angebote der Firma My GreenFactory sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen oder Aufträge sind für die Firma My GreenFactory GmbH erst dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich von ihr schriftlich bestätigt worden sind.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind ebenfalls schriftlich abzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.
Die Lieferfristen verlängern sich automatisch beim Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs der Firma My GreenFactory liegen oder bei Unterlieferanten aufgetreten sind, soweit ein solches Hindernis nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss ist.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma My GreenFactory GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen; hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anforderungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma My GreenFactory GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten; hat die Firma My GreenFactory GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma My GreenFactory GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Die Firma My GreenFactory GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen und zumutbaren Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, auch mit Vertretern der Firma My GreenFactory GmbH, werden erst durch schriftliche Bestätigung der Firma My GreenFactory GmbH gültig.
§ 3 Gefahrübergabe
Die Gefahr geht auf dem Käufer über, sobald die Warenlieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma My GreenFactory GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma My GreenFactory unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
§ 4 Mängelhaftung, Mängelrügen, Folgeschäden
Im Falle begründeter Mängelrüge liefert die Firma My GreenFactory nach ihrer Wahl im Wege des Umtausches Ersatz oder bessert nach. Der Käufer ist verpflichtet, der Firma My GreenFactory GmbH nach vorheriger Absprache Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der normalen Arbeitszeit zu geben. Mehrfacher Umtausch bzw. mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel der Firma My GreenFactory GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware spätestens nach Ablauf einer Woche auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden besteht auch dann, wenn eine andere als die bedungene Ware oder eine andere als die gedungene Menge von Waren geliefert worden ist, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die Firma My GreenFactory GmbH die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten musste.
Zum Umtausch oder Nachlieferung ist die Firma My GreenFactory GmbH nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt. Die Mängelhaftung erlischt, wenn die Ware nicht gemäß technischer Spezifikation unsachgemäß verändert, behandelt oder bearbeitet wird. (Die technischen Spezifikationen sind für jedes Produkt gesondert anzufordern.) Der Käufer ist nicht berechtigt, Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung mit der Firma My GreenFactory GmbH vorzunehmen. Trotzdem erfolgte Rücksendungen werden von der Firma My GreenFactory GmbH nicht angenommen, Rücksendungen sind Frachtfrei zu verladen.
§ 5 Haftungsbeschränkung
My GreenFactory haftet bei eigenem groben Verschulden sowie vorsätzlichem Verhalten und groben Verschulden leitender Angestellter. My GreenFactory GmbH haftet weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
My GreenFactory GmbH haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden nicht leitender Angestellter, wobei der Höhe nach diese Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Sobald die Haftung von My GreenFactory ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Entsprechendes wie in den vorstehenden Absätzen geregelt, gilt für die Haftung My GreenFactory GmbH wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 6 Abnahmeverweigerung
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstands länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so kann die Firma My GreenFactory dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma My GreenFactory berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stand ist.
Verlangt die Firma My GreenFactory Schadensersatz wegen nicht erfolgter Abnahme, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma My GreenFactory oder der Käufer einen höheren bzw. einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt der Firma My GreenFactory vorbehalten.
§ 7 Preise und Zahlungen
Die erwähnten Preise gelten nicht als Festpreise, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Netto/-Kasse). Die Hereinnahme von Wechseln muss in jedem Fall vorher vereinbart werden. Bei Schecks und Wechseln gilt die Schuld des Käufers erst mit der endgültigen, vorbehaltslosen Einlösung als bezahlt. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen generell nur gegen Vorkasse. Andere Absprachen erfordern der Schriftform.
Die Firma My GreenFactory ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist die Firma My GreenFactory berechtigt, entsprechend § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleistungs-Gesetz zu erheben. Können aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werde, so sind diese fortzuentrichten.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn der Firma My GreenFactory andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Firma My GreenFactory berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Firma My GreenFactory ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 8 Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Firma My GreenFactory behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen der My GreenFactory gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zu ihm beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Firma My GreenFactory in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und erkannt ist.
Der Besteller und Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, jedoch tritt er der Firma My GreenFactory bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen.
Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die der Firma My GreenFactory nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers und Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der Firma My GreenFactory und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung bemächtigt.
Die Befugnis der Firma My GreenFactory, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Die Firma My GreenFactory kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Firma My GreenFactory verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehalssachen wird durch den Besteller und Käufer stets für die Firma My GreenFactory vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen der Firma My GreenFactory gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma My GreenFactory das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltungssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, sofern der Gegenstand vom Drittschuldner nicht sofort bezahlt wird.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma My GreenFactory zur Rücknahem berechtigt. Werden Waren der Firma My GreenFactory mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Firma My GreenFactory anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört.
Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt in allen diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung als Eventualverbindlichkeiten, die die Firma My GreenFactory im Interesse des Käufers eingegangen ist.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma My GreenFactory.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich Wechsel- und Scheckforderung, ist ausschließlich Gerichtsstand der des Sitzes der Firma My GreenFactory GmbH.
§12 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§13 Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen sodann durch solche rechtsgültige ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der rechtsungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
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